Baumischabfall
Beton
Ziegel
Fliesen
Glas
Kunststoffe
Tapetenreste
Kunststofffenster
Metalle
Rohre
Holz A1-A3
Teppich
Bauschutt
Bauschutt
fällt gewöhnlich bei Hausabbrüchen, Haussanierungen,
Hausumbauten, oder dem Hausbau an. Als Bauschutt können ausschließlich
mineralische Abfälle entsorgt werden. Bei Badsanierungen fallen
beispielsweise überwiegend mineralische Abfälle wie Fliesen etc.
an.
Folgende Abfälle dürfen als Bauschutt entsorgt werden:
Beton
Ziegel
Fliesen
Estrich
Waschbecken
Keramik
Toiletten
Mauerwerk
Dachziegel
Kalksandstein
Gehwegplatten
Pflastersteine
Holz A1
– A3
Holz A1
– A3 fällt gewöhnlich bei der Entsorgung von Schränken,
Parkett-Fußböden, Deckenpaneelen an. Als Holz A1
– A3 kann ausschließlich Holz das nicht mit Holzschutzmitteln
behandelt worden ist entsorgt werden.
Folgende Abfälle dürfen als Holz A1 -A3 entsorgt werden:
Holzmöbel ohne Beschläge
Stühle ohne Polster
Regale
Bauholz
Sperrholz
Dielen
Holz A4
Holz A4 fällt
gewöhnlich bei der Entsorgung von Holzzäunen, Gartenmöbeln und
generell bei der Entsorgung von außen verwendetem Holz an. Holz der
Gruppe A4 wurde mit Holzschutzmitteln behandelt und muss getrennt
von der Gruppen A1 – A3 entsorgt werden.
Folgende Abfälle dürfen als Holz A4 entsorgt werden:
Dachstuhl
Innen-
und Aussentüren
Fensterholz
Gartenzäune
Leitungsmasten
Holzfachwerk
Holzgartenmöbel
Brandholz
Holz mit Bitumenanhaftungen
imprägniertes Holz
Holz mit Holzschutzmittel
Sperrmüll
wenn Sie
z.B Ihren Keller oder Speicher entrümpeln wollen oder einfach
wieder mal neue Möbel bekommen.
Folgende Abfälle dürfen als Sperrmüll entsorgt werden:
Schränke
Polstermöbel
Küchen
Teppiche
Regale
Tapetenreste
Matratzen
Metalle
Gartenabfall
Folgende
Abfälle dürfen als Gartenabfall entsorgt werden:
Baumschnitt
Wurzeln klein
Rasenschnitt
Strauchschnitt
Pflanzen und Blumen
Laub
Sträucher
Äste bis 15 cm Ø
Unkraut
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Gips
Trockenbauer
aber auch Privatpersonen bauen oder entfernen aus Regipsplatten
Folgende Abfälle dürfen als Gips entsorgt werden:
Regipsplatten
Gipssteine
Gipsputz
Odenwalddeckenplatten
(Schallschutzkassetten) gelten nicht als Gibs, aber auch dafür
haben wir ein passende Säcke.
Bimsstein,
Gasbeton,Porenbeton muss separat entsorgt werden
Boden
& Steine
Wenn Sie
Boden und Steine als unbelastet Z0 entsorgen wollen, muss eine
Analyse für den Boden vorliegen! Bei fehlender Analyse entsorgen
wir den Boden als unbeprobt zu entsprechend höheren Preisen!
Folgende Abfälle dürfen als Boden & Steine entsorgt werden:
Erde
Mutterboden
Sand
Kies
kleine Steine
Anteil Steine max 10%
Dachpappe
Gartenschuppen,
Carport oder Flachdächer sind meistens mit Dachpappe eingedeckt.
Das Thema ist nicht ganz einfach, aber von MHD Containerdienst
München lösbar.
Folgende Abfälle dürfen als Dachpappe entsorgt werden:
Dachpappe
Teerpappe
Bitumenbahnen
Dachbahnen
Asbest
Asbest birgt hohes Gesundheitsrisiko. Asbest darf nicht mit anderen Abfällen vermischt entsorgt werden, daher benötigen Sie im Entorgungsfall einen Container für Asbest.
Asbest wird zusätzlich in spezielle Säcke verpackt, die sie bei
uns erhalten. Der Rückbau darf nur von geschultem, zwertifizierten Firmen
ausgeführt werden. Privatpersonen sind gut beraten das nicht selbst
zu machen. Fangen Sie mit den Arbeiten bitte nicht an, bevor Sie
sich über die Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen erkundigt haben.
Folgende Abfälle dürfen als Asbest entsorgt werden:
Asbestschindeln
Wellasbest
Asbestplatten
Asbesthaltige Baustoffe
Eternit
Baufanit
Sokanit
Faserzementprodukte
KMF-Dämmung
Das Dach
kommt neu. Die alten Dämmmaterialen müssen entsorgt werden.
Folgende Abfälle dürfen als KMF-Dämmung entsorgt werden, dafür
passende Säcke gibt es bei uns.
Steinwolle
Glaswolle
Mineralwolle
Glasfaserstoffe
Schrott
Metalische Abfälle wie Regenrinnen, Kupferrohre, Blech und Stahlträger bezeichnet man als Schrott. Mit einem Container für Schrott, läßt sich dieser schnell entsorgen.
Folgende Abfälle dürfen als Schrott entsorgt werden:
Eisenschrott
Stahlschrott
Kupfer
Messing
Kabelreste
V2A
V4A
Blei
Aluminium
Verbundmaterialien
Bei
grösseren Mengen kaufen wir dieses Material an.
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